VfL Bochum 1848 e.V.

Regeln für die Turnhallenbenutzung

08.08.02
Aus einem Infoschreiben des SSB vom 24.06. 02

Diese Sporthalle ist eine öffentliche Einrichtung, die möglichst vielen Personen möglichst lange in einem guten Zustand erhalten bleiben soll. Dazu sind folgende Regeln notwendig und von allen Hallennutzern und Besuchern unbedingt zu beachten:

  1. Im gesamten Gebäude besteht grundsätzlich Rauch- und Alkoholverbot.

  2. Die Turnhalle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Es dürfen darüber hinaus für den Sport auch keine Schuhe mit abfärbenden Sohlen getragen werden.

  3. Auf die Verwendung von Glasflaschen sollte besonders im Hallenbereich verzichtet werden.

  4. Bei der Benutzung muss immer einleine Verantwortlicher/Verantwortliche Übungsleiter/in zugegen sein. Diese/r muss nach Benutzung die Halle kontrollieren und etwaige Schäden dem Hausmeister/in meiden. Der/Die Übungsleiter/in verlässt das Gebäude zuletzt.

  5. Die zugewiesene Nutzungszeit umfasst auch die Vor- und Nachbereitung (Geräteauf/abbau etc.).

  6. Alle Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln. Für Schäden die in Folge unsachgemäßer Behandlung verursacht werden haftet der Nutzer.

  7. Nach Beendigung des Übungsbetriebes sind die benötigten Geräte wieder an Ort und Stelle zu bringen.

  8. Die Ausübung von Sportarten mit hohem Sachbeschädigungspotential (Fußball, Inline Skating, Baseball u.ä.) sind nur und nach vorheriger Genehmi-gung durch die Stadt Bochum erlaubt.

  9. Den Anweisungen des Schulhausmeisters / Hallenwartes (oder dessen Beauftragten) als Vertreter der Stadt Bochum ist unbedingt Folge zu leisten.

  10. Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann die weitere Benutzung der Sportstätte untersagt, bzw. die Nutzungsgenehmigung entzogen werden.

Der Oberbürgermeister



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