Diese Sporthalle ist eine öffentliche
Einrichtung, die möglichst vielen Personen möglichst lange
in einem guten Zustand erhalten bleiben soll. Dazu sind folgende
Regeln notwendig und von allen Hallennutzern und Besuchern unbedingt
zu beachten:
Im gesamten Gebäude besteht
grundsätzlich Rauch- und
Alkoholverbot.
Die Turnhalle darf nicht mit
Straßenschuhen betreten
werden. Es dürfen darüber hinaus für den Sport auch
keine Schuhe mit abfärbenden Sohlen getragen werden.
Auf die Verwendung von Glasflaschen sollte
besonders im
Hallenbereich verzichtet werden.
Bei der Benutzung muss immer einleine
Verantwortlicher/Verantwortliche Übungsleiter/in zugegen sein.
Diese/r muss nach Benutzung die Halle kontrollieren und etwaige
Schäden dem Hausmeister/in meiden. Der/Die Übungsleiter/in
verlässt das Gebäude zuletzt.
Die zugewiesene Nutzungszeit umfasst auch
die Vor- und
Nachbereitung (Geräteauf/abbau etc.).
Alle Einrichtungsgegenstände sind
schonend zu behandeln.
Für Schäden die in Folge unsachgemäßer
Behandlung verursacht werden haftet der Nutzer.
Nach Beendigung des Übungsbetriebes
sind die
benötigten Geräte wieder an Ort und Stelle zu
bringen.
Die Ausübung von Sportarten mit hohem
Sachbeschädigungspotential (Fußball, Inline Skating,
Baseball u.ä.) sind nur und nach vorheriger Genehmi-gung durch
die Stadt Bochum erlaubt.
Den Anweisungen des Schulhausmeisters /
Hallenwartes (oder
dessen Beauftragten) als Vertreter der Stadt Bochum ist unbedingt
Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen diese
Regelungen kann die
weitere Benutzung der Sportstätte untersagt, bzw. die
Nutzungsgenehmigung entzogen werden.